Zelviq Quantitative

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen beschreiben den Dienst so, wie er tatsächlich arbeitet, und sind inhaltlich ausgearbeitet. Sie sind noch nicht anwaltlich geprüft. Vor dem öffentlichen Start müssen die mit [OFFEN] markierten Werte festgelegt und der Text insgesamt geprüft werden – insbesondere die beiden aufsichtsrechtlichen Fragen in §13, die den zulässigen Inhalt dieses Vertrages bestimmen.

§1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung des von [FIRMENNAME], [STRASSE UND HAUSNUMMER], [PLZ ORT] (nachfolgend „Anbieter") angebotenen systematischen Handelsdienstes.

(2) Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§13 BGB). Unternehmer ist, wer in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§14 BGB).

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§2 Gegenstand des Vertrages

(1) Der Anbieter betreibt ein regelbasiertes Handelssystem. Es erzeugt aus Marktdaten nach im Voraus festgelegten Regeln Ein- und Ausstiegssignale und überträgt diese auf das Handelskonto des Kunden.

(2) Das Kapital des Kunden verbleibt vollständig auf dessen eigenem Konto bei einer Börse oder einem Broker. Der Anbieter nimmt keine Kundengelder entgegen, führt kein Konto für den Kunden und verwahrt keine Vermögenswerte des Kunden. Es besteht kein Pool und kein gemeinsames Konto.

(3) Der Kunde erteilt dem Anbieter hierfür einen technischen Zugang zu seinem Handelskonto, der ausschließlich Handelsrechte umfasst. Auszahlungs-, Abhebungs- oder Übertragungsrechte werden dafür nicht benötigt und dürfen nicht erteilt werden. Welcher Schlüssel- oder Vollmachtstyp beim jeweiligen Handelsplatz diese Beschränkung technisch sicherstellt, ist [OFFEN: je Handelsplatz und Broker konkret zu benennen und in der Einrichtungsanleitung verbindlich vorzugeben].

(4) Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung und der Betrieb dieses Systems nebst Zugang zu einer Auswertungsoberfläche. Eine individuelle Anlageberatung, eine persönliche Empfehlung oder eine auf die Verhältnisse des Kunden zugeschnittene Beurteilung von Finanzinstrumenten ist nicht Gegenstand des Vertrages.

§3 Wie die Ausführung abläuft – automatische Übertragung ohne Einzelfreigabe

Dies ist die wichtigste Bestimmung dieses Vertrages. Der Kunde bestätigt einzelne Handelsgeschäfte nicht.

(1) Erzeugt das System ein Signal, wird die zugehörige Position auf dem Konto des Kunden automatisch und ohne weitere Mitwirkung des Kunden eröffnet und später ebenso automatisch wieder geschlossen. Eine Rückfrage, Bestätigung oder Freigabe des Kunden vor dem einzelnen Geschäft findet nicht statt und ist technisch nicht vorgesehen.

(2) Der Kunde erteilt seine Zustimmung deshalb einmalig bei der Einrichtung, indem er den technischen Zugang nach §2 Abs. 3 einrichtet und seine Einstellungen nach §4 wählt. Diese Zustimmung gilt für alle nachfolgenden Geschäfte, bis der Kunde den Zugang entzieht oder den Vertrag beendet.

(3) Die Positionsgröße wird für jeden Kunden eigenständig berechnet, und zwar aus dem auf seinem Konto verfügbaren Kapital, der von ihm gewählten Risikostufe und dem Abstand zwischen Einstiegs- und Stoppkurs des Signals. Die Größe des Anbieterkontos oder anderer Kunden wird dabei nicht übernommen.

(4) Zeitpunkt, Kurs und Ausführungsqualität hängen vom Handelsplatz ab. Abweichungen zwischen dem Signalkurs und dem tatsächlich erzielten Kurs (Slippage), Teilaus- führungen und Ablehnungen durch den Handelsplatz liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.

(5) [OFFEN: Zum Stand dieser Fassung berechnet das System die Kundenpositionen, platziert aber noch keine echten Orders auf Kundenkonten (rechnerische Spiegelung). Vor der Aufschaltung echten Handels ist zu entscheiden und hier zu regeln, ab wann und unter welchen Voraussetzungen echte Orders ausgelöst werden.]

§4 Steuerungsmöglichkeiten des Kunden

(1) Der Kunde kann jederzeit selbst bestimmen:

  • seine Risikostufe, die den Kapitaleinsatz je Geschäft und damit die Schwankungsbreite seines Kontos festlegt
  • welche Märkte für ihn gehandelt werden; abgeschaltete Märkte werden nicht mehr auf sein Konto übertragen
  • einen Verlustdeckel (Drawdown-Stopp) als Prozentsatz vom bisherigen Höchststand seines Kontos

(2) Zur Wirkung des Verlustdeckels: Ist er erreicht, werden keine neuen Positionen mehr auf das Konto des Kunden übertragen. Bereits offene Positionen laufen nach ihren Regeln weiter und werden nicht vorzeitig geschlossen. Erholt sich das Konto wieder über die Schwelle, nimmt das System die Übertragung neuer Positionen selbsttätig wieder auf.

(3) Änderungen der Einstellungen wirken für künftige Geschäfte. Auf bereits eröffnete Positionen wirken sie nicht zurück.

(4) Unabhängig davon kann der Kunde den technischen Zugang bei seinem Handelsplatz jederzeit selbst entziehen und seine Positionen dort selbst schließen. Der Anbieter ist über einen solchen Eingriff unverzüglich zu unterrichten, damit die Systeme nicht auf einem überholten Stand weiterarbeiten.

§5 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung des Dienstes auf dieser Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.

(2) Mit dem Absenden des Kontaktformulars gibt der Kunde eine unverbindliche Anfrage ab. Der Vertrag kommt zustande [OFFEN: Zustandekommen festlegen – etwa durch Gegenzeichnung eines gesonderten Vertrages, durch Freischaltung des Zugangs oder durch Bestätigung in Textform; die gewählte Form muss zum Widerrufsrecht nach §12 passen].

(3) Der Anbieter kann den Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere wenn Angaben unvollständig sind oder der Dienst in der Region des Kunden nicht angeboten wird.

§6 Leistungen des Anbieters

Der Anbieter schuldet:

  • den Betrieb des Handelssystems nach den bei Vertragsschluss beschriebenen Regeln
  • die Übertragung der erzeugten Signale auf das Konto des Kunden nach §3
  • die Berücksichtigung der Einstellungen des Kunden nach §4
  • den Zugang zu einer Oberfläche, in der der Kunde seine Geschäfte und Einstellungen einsehen kann
  • die Unterrichtung des Kunden über wesentliche Änderungen der Funktionsweise des Systems in Textform

Der Anbieter betreibt den Dienst mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und überwacht ihn technisch. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird zugesagt, [OFFEN: gewünschte Verfügbarkeit und Wartungsfenster festlegen oder diesen Halbsatz streichen].

§7 Was ausdrücklich nicht geschuldet ist

(1) Ein bestimmter Handelserfolg ist nicht geschuldet. Der Vertrag ist ein Dienstvertrag, kein Werkvertrag. Der Anbieter schuldet den ordnungsgemäßen Betrieb des Systems, nicht das Eintreten eines wirtschaftlichen Ergebnisses.

(2) Eine bestimmte Rendite, ein bestimmter Kapitalerhalt, eine Obergrenze des Verlusts und eine bestimmte Trefferquote werden nicht zugesagt. Verluste bis zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals sind möglich; bei gehebelten Produkten kann der Verlust den Einsatz übersteigen. Es wird auf den Risikohinweis verwiesen, der Bestandteil dieses Vertrages ist.

(3) Vergangene Ergebnisse – gleich ob live gehandelt oder simuliert – sind kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse und begründen keine Zusage.

(4) Nicht geschuldet sind ferner: Anlageberatung und persönliche Empfehlungen (§2 Abs. 4), Steuerberatung, die Verwahrung von Kundenvermögen, die ununterbrochene Verfügbarkeit von Handelsplätzen, Marktdaten und Netzwerken sowie Handlungen, die dem Kunden gegenüber seinem Handelsplatz obliegen.

§8 Pflichten des Kunden

  • Der Kunde unterhält ein eigenes Konto bei einem Handelsplatz und sorgt selbst für ausreichende Deckung.
  • Er richtet den Zugang nach §2 Abs. 3 mit ausschließlich handelsberechtigten Zugangsdaten ein und hält Zugangsdaten und Passwörter geheim.
  • Er wählt seine Risikostufe eigenverantwortlich und nur in einer Höhe, deren möglichen Verlust er wirtschaftlich tragen kann.
  • Er hält seine Angaben aktuell und teilt Änderungen an Konto, Zugang oder Erreichbarkeit unverzüglich mit.
  • Er greift nicht unangekündigt in laufende Positionen ein (§4 Abs. 4).
  • Er versteuert Erträge selbst und erfüllt eigene aufsichts- und melderechtliche Pflichten selbst.

§9 Vergütung

(1) Die Vergütung beträgt [OFFEN: Preismodell und Höhe festlegen – etwa feste Grundgebühr, erfolgsabhängige Beteiligung mit High-Water-Mark oder eine Kombination – einschließlich Abrechnungszeitraum, Fälligkeit und Zahlungsweg. Die auf der Preisseite gezeigten Werte sind bis dahin Platzhalter].

(2) Alle Preise verstehen sich [OFFEN: zuzüglich / einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer – abhängig davon, ob die Leistung umsatzsteuerpflichtig ist; das ist gemeinsam mit der Einordnung nach §13 zu klären].

(3) Kosten des Handelsplatzes – insbesondere Gebühren, Spreads, Finanzierungs- und Umrechnungskosten – trägt der Kunde unmittelbar gegenüber seinem Handelsplatz. Sie sind nicht Bestandteil der Vergütung des Anbieters.

§10 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft auf [OFFEN: Mindestlaufzeit und Verlängerung festlegen; bei Verbrauchern sind die Grenzen des §309 Nr. 9 BGB und die Vorgaben zur Kündigungsmöglichkeit im elektronischen Geschäftsverkehr zu beachten].

(2) Die ordentliche Kündigung ist beiden Seiten mit [OFFEN: Kündigungsfrist festlegen] in Textform möglich.

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde seine Pflichten nach §8 wiederholt verletzt oder wenn der Betrieb des Dienstes aus rechtlichen Gründen unzulässig wird.

(4) Mit Wirksamwerden der Kündigung stellt der Anbieter die Übertragung neuer Positionen ein. Wie mit im Zeitpunkt der Beendigung noch offenen Positionen verfahren wird – Schließung durch das System oder Übergang in die alleinige Verantwortung des Kunden –, ist [OFFEN: verbindlich festzulegen; dies ist der praktisch wichtigste Punkt der Beendigung]. Der Kunde ist gehalten, den technischen Zugang bei seinem Handelsplatz nach Beendigung selbst zu widerrufen.

§11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Nicht ersatzfähig sind Vermögensnachteile, die sich aus der Marktentwicklung ergeben, sowie Schäden aus Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters – insbesondere Ausfälle oder Fehlfunktionen von Handelsplätzen, Brokern, Marktdatenlieferanten, Netzbetreibern und Rechenzentren, Handelsaussetzungen, Kurslücken und höhere Gewalt.

(4) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden. Die Zulässigkeit dieser Begrenzungen gegenüber Verbrauchern, insbesondere im Hinblick auf §309 Nr. 7 BGB und die Inhaltskontrolle nach §307 BGB, ist [OFFEN: anwaltlich zu prüfen; die Formulierung ist entsprechend anzupassen].

§12 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach §§312g, 355 BGB zu.

(2) Ob dieses Widerrufsrecht hier besteht, ist zu klären: Für Verträge über Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, sieht §312g Abs. 2 Nr. 8 BGB eine Ausnahme vor; für Finanzdienstleistungsverträge im Fernabsatz gelten daneben besondere Regeln. Welche dieser Vorschriften auf den vorliegenden Vertrag anzuwenden sind, ist [OFFEN: anwaltlich zu klären – die Antwort hängt an der Einordnung nach §13].

(3) Besteht ein Widerrufsrecht, ist an dieser Stelle eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular aufzunehmen. Sie muss inhaltlich der gesetzlichen Musterbelehrung entsprechen (Anlage 1 zu Art. 246a §1 Abs. 2 EGBGB); eine frei formulierte Fassung genügt nicht und würde die Widerrufsfrist nicht in Lauf setzen. Der Text ist [OFFEN: nach der Klärung zu Abs. 2 wörtlich einzusetzen, einschließlich der Hinweise zum vorzeitigen Erlöschen bei vollständiger Leistungserbringung und zum Wertersatz].

§13 Aufsichtsrechtliche Einordnung – zwei offene Fragen

Diese beiden Fragen sind vor dem Start zu beantworten. Ihre Beantwortung bestimmt, was dieser Vertrag überhaupt regeln darf, und kann einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen gegenstandslos machen.

(1) Erlaubnispflicht nach dem KWG. Der Dienst handelt auf dem Konto des Kunden aufgrund einer im Voraus erteilten, dauerhaften Ermächtigung und ohne Einzelweisung (§3). Damit stellt sich die Frage, ob es sich um Finanzportfolioverwaltung oder Anlagevermittlung im Sinne des §1 Abs. 1a KWG handelt und der Betrieb einer Erlaubnis der BaFin nach §32 KWG bedarf – gegebenenfalls auch, ob eine Tätigkeit als vertraglich gebundener Vermittler unter einem Haftungsdach in Betracht kommt. Die Antwort ist [OFFEN: verbindlich einzuholen, bevor der Dienst entgeltlich angeboten wird. Fällt sie bejahend aus, dürfen §2, §3 und §9 in dieser Form nicht verwendet werden].

(2) MiCA-Pflichten für krypto-bezogene Angebote. Soweit der Dienst Kryptowerte umfasst oder in der EU dafür geworben wird, ist zu klären, ob daraus Pflichten nach der Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCA) folgen – insbesondere ob eine Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen erforderlich ist und welchen Anforderungen Marketingmitteilungen genügen müssen. Bis zur Klärung werden krypto-bezogene Inhalte auf dieser Website nur außerhalb der betroffenen Regionen ausgeliefert. Die Einordnung ist [OFFEN: anwaltlich zu klären; davon hängt ab, ob und in welchen Ländern das Krypto-Angebot beworben und erbracht werden darf].

§14 Änderungen dieser Bedingungen

Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, wenn dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder an geänderte technische Gegebenheiten erforderlich ist. Verfahren, Ankündigungsfrist und Widerspruchsrecht des Kunden sind [OFFEN: festzulegen; eine formularmäßige Änderungsklausel unterliegt gegenüber Verbrauchern strengen Anforderungen].

§15 Streitbeilegung

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Anbieter nach §36 VSBG [OFFEN: „bereit" oder „nicht bereit und nicht verpflichtet" – die Entscheidung ist zu treffen und die zuständige Stelle gegebenenfalls mit Anschrift zu benennen].

§16 Schlussbestimmungen

(1) Anwendbares Recht und Gerichtsstand: [OFFEN: festzulegen. Gegenüber Verbrauchern dürfen weder die zwingenden Schutzvorschriften ihres Aufenthaltsstaates abbedungen noch ein abweichender Gerichtsstand vereinbart werden; eine pauschale Rechtswahl- und Gerichtsstandsklausel ist hier nicht verwendbar].

(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Abbedingung dieser Klausel.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. [OFFEN: Die Aufnahme einer salvatorischen Klausel gegenüber Verbrauchern ist anwaltlich zu prüfen]

Stand: [OFFEN: Datum bei Veröffentlichung eintragen].